AGB
Stand: Oktober 2026
Fortiwa Marketing GmbH
Oberndorf 16, 3051 Neulengbach
E-Mail: office@fortiwa.at
Website: www.fortiwa.at
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Fortiwa Marketing GmbH, nachfolgend „Fortiwa“, und ihren Auftraggeber:innen, nachfolgend „Auftraggeber“, über Marketing-, Beratungs-, Design-, Content-, Website- und damit verbundene Leistungen, soweit ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde.
1.2. Diese Fassung gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmer:innen, bei denen die Beauftragung zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Sie ist nicht für Verbrauchergeschäfte bestimmt. Geschäfte natürlicher Personen zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung können noch dem Verbraucherschutz unterliegen; für solche Verträge sind gesonderte Bedingungen erforderlich.
1.3. Individuell vereinbarte Regelungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor. Eine Angebotsbroschüre wird nur insoweit Vertragsbestandteil, als im Angebot auf ihre konkrete Fassung und die gebuchten Leistungen Bezug genommen wird.
1.4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Fortiwa ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer Vereinbarung; eine neue AGB-Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Der konkrete Leistungsumfang, die Preise, der Starttermin und besondere Vereinbarungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Allgemeine Paketübersichten und „Ab“-Preise dienen der Orientierung.
2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb seiner Gültigkeitsfrist oder durch übereinstimmende Bestätigung des Auftrags zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail oder unterzeichnetem Angebot erfolgen. Ein Erstgespräch oder die bloße Übermittlung einer Anfrage begründet noch keinen Auftrag.
2.3. Zusatzleistungen und Änderungen des vereinbarten Umfangs werden vorab hinsichtlich Leistung, Preis und gegebenenfalls Zeitplan abgestimmt. Sie werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt.
2.4. Die Parteien halten wesentliche Vereinbarungen in Textform fest. Textform umfasst insbesondere E-Mail und dokumentierte Erklärungen auf der vereinbarten Projekt- oder Freigabeplattform.
3. Leistungsumfang und Pakete
3.1. Fortiwa erbringt die jeweils vereinbarten Leistungen, insbesondere Strategie und Marketingsteuerung, Google-Unternehmensprofilbetreuung, Grafik und Printgestaltung, Newsletter, Recruiting-Kommunikation, Foto- und Videoproduktion, Social-Media-Content, Werbeanzeigen, Websites, E-Books und Workshops.
3.2. Marketing-Partnerschaften wie ACTIVATE, PERFORM und PEAK sowie Content-Pakete wie CONTENT PULSE, CONTENT MOMENTUM und CONTENT ENDURANCE enthalten die ausdrücklich vereinbarten Leistungen und Kontingente. Höhere Paketstufen erweitern die jeweiligen Kontingente; enthaltene Mengen werden nicht zusätzlich zu den Mengen niedrigerer Stufen addiert, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Monatliche Paketpreise beziehen sich auf definierte Leistungen und keine frei abrufbaren Arbeitsstunden. Interne Zeitbudgets begründen kein Stundenkontingent des Auftraggebers.
3.4. Social-Media-Reels, Carousel-Posts und laufende Stories sind nur enthalten, wenn ein entsprechendes Content-Paket oder eine Einzelproduktion beauftragt wurde. Website-Erstellung, Website-Wartung, zusätzliche Drehs und andere Zusatzmodule sind gesondert zu beauftragen, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt.
3.5. Die Parteien stimmen Prioritäten und Zeitplanung ab. Leistungswechsel, ein Austausch verschiedener Kontingente oder eine Änderung des Produktionsrhythmus bedürfen einer Vereinbarung.
3.6. Monatliche Kontingente sind grundsätzlich im jeweiligen Leistungsmonat zu nutzen und werden ohne abweichende Vereinbarung weder übertragen noch gegen andere Leistungen eingetauscht. Dies gilt nur, soweit Fortiwa zur vertragsgemäßen Leistung bereit und in der Lage war und die rechtzeitig mitgeteilten erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers die Umsetzung ermöglicht hätten. Leistungen, die aus von Fortiwa zu vertretenden Gründen ausfallen, verfallen nicht; gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben bestehen. Bei einer Verhinderung aus der Sphäre des Auftraggebers ist Punkt 7.4 zu beachten.
3.7. Vereinbarte Mindestmengen sind von Kontingenten „bis zu“ einer bestimmten Menge zu unterscheiden. Fix zugesagte Inhalte werden durch diese AGB nicht zu bloß optionalen Leistungen.
4. Leistungsdefinitionen
4.1. Grafik: Ein eigenständiges Motiv auf Basis des bestehenden Designs. Eine einfache Formatanpassung desselben Motivs ist enthalten. Weitere Größen, neue Textvarianten oder neue Motive sind zusätzliche Leistungen, soweit nicht anders vereinbart.
4.2. Drucksorte: Ein einzelnes, abgeschlossenes ein- oder zweiseitiges Layout auf Basis des bestehenden Corporate Designs, beispielsweise Flyer, Poster, Gutschein, Visitenkarte oder Inserat. Mehrseitige Folder, Broschüren, Magazine, neue Gestaltungssysteme, umfangreiche Textkonzeption sowie Druck und Versand sind nicht automatisch enthalten.
4.3. Newsletter: Ein Newsletter mit Text, Struktur, Standardgestaltung und Versandvorbereitung. Eine einfache Titelgrafik im bestehenden Design ist enthalten; zusätzliche Motive werden dem vereinbarten Grafik-Kontingent zugerechnet. Der Versand wird nach Freigabe durchgeführt, soweit beauftragt. Softwarekosten und eine umfassende Adresslistenpflege sind gesonderte Leistungen.
4.4. Kurzvideo/Reel: Ein fertig geschnittenes Video bis zu 60 Sekunden in einer vereinbarten Formatversion. Zusätzliche Hoch- oder Querformate, längere Videos, umfangreiche Interviews, aufwendige Animationen und Spezialproduktionen werden gesondert angeboten. Ein Kurzvideo mit vergleichbarem Produktionsaufwand kann nach Abstimmung ein Reel ersetzen.
4.5. Story-Slide: Eine einzelne Story-Seite. Eine mehrteilige Sequenz besteht aus mehreren Slides.
4.6. Carousel-Post: Ein zusammenhängender Swipe-Post mit bis zu sieben Slides. Zusätzliche Slides oder besonders aufwendige Illustrationen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4.7. Anzeigenmotiv: Eine einzelne Bildvariante für eine Werbeanzeige. Umfang und Anzahl richten sich nach dem Angebot.
4.8. Korrekturrunde: Gebündeltes Feedback zu den vorgelegten Entwürfen des vereinbarten Produktionszeitraums. Die Anzahl enthaltener Runden richtet sich nach dem Angebot. Gesetzliche Mängelbehebungsansprüche werden dadurch nicht begrenzt.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber stellt benötigte Informationen, Fachinhalte, Materialien, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit und benennt eine zur Abstimmung und Freigabe befugte Ansprechperson.
5.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bereitgestellte Informationen sachlich richtig und aktuell sind und die erforderlichen Rechte an übermittelten Texten, Bildern, Marken und sonstigen Materialien vorliegen.
5.3. Für Drehs stellt der Auftraggeber die vereinbarten Personen, Räume, Produkte und erforderlichen Zustimmungen bereit. Besondere Vorgaben, insbesondere zu Patient:innen, Vertraulichkeit, Sicherheit oder gesperrten Aufnahmebereichen, sind vorab mitzuteilen.
5.4. Verzögerungen notwendiger Mitwirkung werden dokumentiert. Fortiwa weist auf erkennbare Auswirkungen auf den Zeitplan hin. Termine verschieben sich um den verursachten Zeitraum und eine sachlich erforderliche Wiederanlaufzeit.
5.5. Zusatzaufwand infolge nachträglich geänderter oder unvollständiger Angaben wird vor Umsetzung angeboten. Die Verantwortung von Fortiwa für die eigene fachgerechte Leistung und erkennbare Risiken bleibt bestehen.
6. Freigaben, Korrekturen und Veröffentlichung
6.1. Entwürfe werden über den vereinbarten Kanal zur Prüfung bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft insbesondere Fachangaben, Namen, Preise, Termine und sonstige von ihm verantwortete Informationen.
6.2. Inhalte werden erst nach ausdrücklicher Freigabe veröffentlicht. Eine vorab dokumentierte Freigabe bestimmter Inhaltsarten, Vorlagen oder einer Tonalität ist möglich. Schweigen gilt nicht als Freigabe.
6.3. Kritische oder rechtlich sensible Bewertungsantworten werden vor Veröffentlichung gesondert abgestimmt. Für andere Antworten kann eine vorab vereinbarte Tonalität als Freigaberahmen dienen.
6.4. Feedback wird möglichst gesammelt übermittelt. Überarbeitungen innerhalb des ursprünglichen Briefings werden im vereinbarten Korrekturprozess durchgeführt. Auch darüber hinaus wird erforderliche Überarbeitung des ursprünglich vereinbarten Ergebnisses im nächsten verfügbaren Bearbeitungszeitraum ohne versteckte Zusatzkosten abgestimmt. Neue Konzepte, Richtungswechsel, zusätzliche Varianten oder nachträglich geänderte Briefings gelten als Zusatzleistungen und werden vorab angeboten.
6.5. Eine verspätete Freigabe kann den Veröffentlichungsplan verschieben. Eine Freigabe entbindet Fortiwa nicht von der Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen.
6.6. Bei Druckaufträgen erfolgt die Produktionsfreigabe auf Grundlage der finalen Druckdatei bzw. eines vereinbarten Korrekturabzugs. Nach einer vom Auftraggeber veranlassten Änderung bereits freigegebener Inhalte entstehende Produktionskosten werden vorab abgestimmt, soweit die Produktion noch beeinflussbar ist.
7. Termine, Drehs und Ausfälle
7.1. Verbindliche Termine werden ausdrücklich vereinbart. Andere Zeitangaben sind Planungswerte. Fortiwa beantwortet Anfragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; dies ist keine garantierte Erledigungs- oder Notfallfrist.
7.2. Drehtermine und Produktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Paket. Ein halber Drehtag umfasst grundsätzlich etwa drei bis vier Stunden vor Ort, ein ganzer Drehtag bis zu sieben Stunden, soweit im Angebot nicht anders festgelegt. Eine andere Aufteilung innerhalb der vereinbarten Gesamt-Drehzeit kann gemeinsam vereinbart werden.
7.3. Notwendige Terminänderungen werden möglichst früh mitgeteilt. Die Parteien bemühen sich um einen geeigneten Ersatztermin.
7.4. Unterbleibt eine Werkleistung durch Umstände aufseiten des Auftraggebers, obwohl Fortiwa leistungsbereit war, richtet sich der Vergütungsanspruch nach § 1168 ABGB. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte oder absichtlich versäumte Erwerbsmöglichkeiten sind anzurechnen. Für Terminabsagen entsteht keine zusätzliche pauschale Stornogebühr ohne gesonderte Vereinbarung.
7.5. Bei nicht zu vertretenden Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, etwa behördlichen Verboten oder erheblichen Infrastrukturstörungen, werden betroffene Termine angemessen angepasst. Die andere Partei wird unverzüglich informiert. Bei länger dauernder Unmöglichkeit gelten die gesetzlichen Rechte; eine automatische volle Vergütung trotz endgültig entfallender Leistung wird nicht vereinbart.
8. Preise, Fremdkosten und Anfahrt
8.1. Alle Preise verstehen sich bei diesen Unternehmerverträgen in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im angenommenen Angebot vereinbarten Preise.
8.2. Werbebudgets, Software- und Plattformkosten, Domains, Hosting, Druck, Versand, Stockmaterial, Models, Sprecher:innen, Musiklizenzen und Spezialdienstleister:innen sind nicht enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt.
8.3. Fremdleistungen werden nur innerhalb eines freigegebenen Budgets oder nach gesonderter Zustimmung beauftragt. Es wird offengelegt, ob der Auftraggeber selbst oder Fortiwa Vertragspartner des externen Anbieters wird.
8.4. Bei vereinbarten Content-Terminen ist die Anfahrt bis 30 Kilometer ab dem Fortiwa-Unternehmenssitz enthalten. Die Berechnung darüber hinausgehender Kilometer, der Kilometersatz und gegebenenfalls Park-, Reise- und Nächtigungskosten werden im Angebot konkret festgelegt. Ohne entsprechende Preisvereinbarung werden zusätzliche Reisekosten vor Beauftragung abgestimmt.
8.5. Einmalige Gutschriften, Kombi-Vorteile, Empfehlungs- und Partnerrabatte gelten nur unter den im Angebot genannten Voraussetzungen. Eine Kombination mehrerer Rabatte oder Vorteile bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
9. Rechnung und Zahlung
9.1. Laufende Pakete werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Vorausrechnung bedeutet keine Verkürzung dieser Zahlungsfrist.
9.2. Bei einmaligen Projekten gelten die im Angebot vereinbarten Zahlungsstufen. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln.
9.3. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlich zulässigen Betreibungskosten geltend gemacht werden.
9.4. Nach einer Mahnung und angemessenen Nachfrist darf Fortiwa bei fortbestehendem erheblichem Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückhalten, soweit dies verhältnismäßig ist. Der Auftraggeber wird vorher über die beabsichtigte Unterbrechung und mögliche Auswirkungen informiert.
9.5. Eine Aufrechnung ist mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten oder unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis zusammenhängenden Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
10. Laufzeit, Kündigung und Paketwechsel
10.1. Marketing-Partnerschaften und laufende Content-Pakete haben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab dem vereinbarten Leistungsbeginn. Anschließend laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter.
10.2. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zu einem Monatsende, an dem die dreimonatige Mindestlaufzeit vollständig erfüllt ist. Die Kündigung kann bereits während der Mindestlaufzeit erklärt werden. Bei einem Leistungsbeginn am 1. Jänner ist eine Beendigung zum 31. März möglich, wenn die Kündigung spätestens am letzten Februartag zugeht.
10.3. Kündigungen erfolgen in Textform. Kündigungen an Fortiwa sind an office@fortiwa.at zu richten. Maßgeblich ist der Zugang.
10.4. Einmalige Leistungen, etwa CONTENT SCHNUPPERN, Projekte oder ausdrücklich als einmalig angebotene Einstiegspakete, enden mit der vereinbarten Leistungserbringung. Sie begründen kein laufendes Abonnement. Für Website-Wartung und andere laufende Zusatzmodule gelten die gesondert vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregeln; die dreimonatige Mindestlaufzeit wird nicht automatisch übertragen.
10.5. Ein Wechsel in ein größeres Paket ist nach Vereinbarung grundsätzlich zum nächsten Monat möglich. Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird unter Berücksichtigung der Mindestlaufzeit und bereits verbindlich geplanter Maßnahmen vereinbart. Eine neue Mindestlaufzeit entsteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
10.6. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Nachfrist zur Behebung zu setzen.
10.7. Bei Vertragsende werden vereinbarte fertiggestellte Arbeitsergebnisse und Zugänge geordnet übergeben. Nutzungsrechte richten sich nach Punkt 11. Vereinbarte monatliche Leistungen werden nicht allein aufgrund einer rechtzeitigen Kündigung eingeschränkt.
11. Nutzungsrechte und Übergabe
11.1. Nach vollständiger Bezahlung der jeweils betreffenden Leistung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell erstellten finalen Inhalten.
11.2. Das Angebot soll insbesondere Nutzungszwecke, Kanäle, organische und bezahlte Nutzung, Dauer sowie eine etwaige Exklusivität festlegen. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des bei Vertragsabschluss erkennbaren Vertragszwecks. Für ausdrücklich zur Anzeigenverwendung erstellte Inhalte umfasst dies die vereinbarte Werbenutzung.
11.3. Weiterverkauf, eigenständige Lizenzierung und eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung durch Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Technische Dienstleister des Auftraggebers dürfen die Inhalte im Rahmen der erlaubten Nutzung einsetzen.
11.4. Rohmaterial, nicht ausgewählte Aufnahmen, offene Projektdateien und allgemeine wiederverwendbare Vorlagen sind nicht Bestandteil der Übergabe, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Individuell beauftragte Vorlagen, beispielsweise Canva- oder Story-Vorlagen, werden im vereinbarten Format bereitgestellt.
11.5. Rechte an Musik, Stockmaterial, Schriften, Software und sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Fortiwa informiert über relevante erkennbare Beschränkungen der vereinbarten Nutzung. Erweiterte Lizenzen werden bei Bedarf vorab angeboten.
11.6. Nicht beauftragte Präsentationsideen und Entwürfe dürfen ohne entsprechende Rechteeinräumung nicht verwertet werden. Gesetzlich ungeschützte allgemeine Ideen werden dadurch nicht monopolisiert.
12. Konten, Plattformen und Werbeanzeigen
12.1. Werbe- und Unternehmenskonten werden nach Möglichkeit im Namen und unter Kontrolle des Auftraggebers eingerichtet. Fortiwa erhält die erforderlichen Zugriffsrechte. Abweichende Kontomodelle und die spätere Rechteübergabe werden vorab vereinbart.
12.2. Werbebudgets sind vom Agenturhonorar getrennt. Budgetfreigaben, Kampagnenumfang und Anzeigenmotive richten sich nach dem Angebot. Aus einer laufenden Kampagnenbetreuung folgt nicht automatisch eine unbegrenzte Neueinrichtung weiterer Kampagnen.
12.3. Für Social-Media-, Suchmaschinen-, Newsletter- und andere Plattformen gelten zusätzlich deren Bedingungen. Änderungen von Funktionen, Algorithmen, Zulassungen und Richtlinien können Ergebnisse beeinflussen. Fortiwa informiert über relevante erkennbare Auswirkungen und stimmt erforderliche Anpassungen ab.
12.4. Fortiwa schuldet die vereinbarte fachgerechte Leistung. Bestimmte Reichweiten, Followerzahlen, Rankings, Umsätze, Bewerbungen oder Anfragen werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindlicher Erfolg vereinbart wurde. Verbindlich zugesagte Arbeitsergebnisse bleiben davon unberührt.
13. Websites und Website-Wartung
13.1. Website-Projekte umfassen nur die vereinbarten Seiten, Funktionen, Inhalte, Systeme und Korrekturrunden. „Basis-SEO“ bezeichnet die vereinbarten grundlegenden Optimierungen und keine Garantie einer bestimmten Suchmaschinenposition.
13.2. Texte, Bilder, Unternehmensdaten und rechtliche Pflichttexte stellt der Auftraggeber bereit, soweit deren Erstellung nicht beauftragt ist. Die technische Umsetzung von Cookie-Einstellungen oder Datenschutzfunktionen erfolgt im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
13.3. Laufende Hosting-, Domain-, Plattform-, Plugin- und Softwarekosten sind gesondert zu tragen. Fortiwa erläutert erforderliche wesentliche Drittkosten vor der Beauftragung.
13.4. Vor dem Livegang wird die Website zur Prüfung bereitgestellt. Die Freigabe erfolgt ausdrücklich. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.
13.5. Wartungsleistungen richten sich nach dem gebuchten Umfang. Kleine Inhaltsänderungen sind von neuen Seiten, Funktionen oder einem Redesign zu unterscheiden. Eine permanente Überwachung, garantierte Verfügbarkeit oder Notfallbetreuung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
14. Medizinische Inhalte, Datenschutz und Einwilligungen
14.1. Fortiwa berücksichtigt bei der Leistungserbringung die erkennbaren einschlägigen berufs- und werberechtlichen Anforderungen im vereinbarten Umfang.
14.2. Der Auftraggeber prüft und bestätigt medizinische sowie andere fachliche Aussagen aus seinem Verantwortungsbereich. Eine umfassende juristische Einzelfallprüfung oder Rechtsberatung ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten. Eine anwaltliche Begleitung kann im gesondert vereinbarten Umfang eingebunden werden.
14.3. Vor Aufnahmen und Veröffentlichungen müssen die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Datenschutzvoraussetzungen geklärt sein. Die Parteien stimmen ab, wer welche Informationen und Nachweise beschafft. Dies betrifft insbesondere Patient:innen, Mitarbeitende, Minderjährige und sonstige abgebildete Personen.
14.4. Der Auftraggeber stellt für Newsletter und andere Direktwerbung eine rechtlich zulässige Empfängerliste und erforderliche Nachweise bereit. Fortiwa setzt erkennbare unzulässige Maßnahmen nicht um und weist auf erkennbare Risiken hin.
14.5. Verarbeitet Fortiwa personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Vertrauliche und gesundheitsbezogene Daten werden nur im erforderlichen, abgestimmten Umfang verarbeitet.
14.6. Die jeweilige eigene gesetzliche Verantwortung der Parteien wird durch diese Aufgabenverteilung nicht ausgeschlossen.
15. Vertraulichkeit und Referenzen
15.1. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Dies gilt auch nach Vertragsende.
15.2. Notwendige Weitergaben an zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeitende, beauftragte Dienstleister oder rechtliche Berater sowie gesetzlich gebotene Offenlegungen bleiben zulässig.
15.3. Fortiwa verwendet Namen, Logos, Arbeitsergebnisse, Kennzahlen oder Fallstudien des Auftraggebers für eigene Referenzen und Werbung nur nach entsprechender Zustimmung. Eine Veröffentlichung durch den Auftraggeber ersetzt diese Zustimmung nicht.
16. Externe Dienstleister
16.1. Fortiwa darf geeignete externe Dienstleister zur Erfüllung eigener Leistungen einsetzen und bleibt für ihre vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich.
16.2. Direktverträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten entstehen nur nach entsprechender Abstimmung. Umfang einer Koordination durch Fortiwa und zusätzliche Kosten werden vereinbart.
16.3. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter bleiben unberührt.
17. Gewährleistung und Haftung
17.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Eine vereinbarte Korrekturrunde ersetzt nicht die Behebung eines Mangels.
17.2. Der Auftraggeber teilt festgestellte Mängel möglichst zeitnah und konkret mit und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Verbesserung. Eine verspätete Mitteilung allein führt nach diesen AGB nicht zu einem pauschalen Verlust gesetzlicher Rechte.
17.3. Fortiwa haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhaft verursachte Schäden. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss für eigene Pflichtverletzungen.
17.4. Eine Haftung für selbstständige Ausfälle oder Entscheidungen externer Plattformen setzt eine Fortiwa zurechenbare Pflichtverletzung voraus. Die Verantwortung für sorgfältige Auswahl, Einrichtung und vereinbarte Betreuung bleibt bestehen.
17.5. Vom Auftraggeber bereitgestellte unrichtige Angaben oder fehlende Rechte werden nach den gesetzlichen Regeln bei der Verantwortungsverteilung berücksichtigt. Eine automatische unbegrenzte Schadloshaltung durch den Auftraggeber wird nicht vereinbart.
18. Workshops und einmalige Projekte
18.1. Inhalt, Termin, Dauer, Ort, Teilnehmerzahl und Unterlagen richten sich nach dem Angebot. Workshop-Unterlagen dürfen im vereinbarten Umfang intern verwendet werden. Eine Veröffentlichung, ein Weiterverkauf oder eine eigene kommerzielle Schulungsverwendung bedarf zusätzlicher Rechte.
18.2. Für Absagen und Projektabbrüche gelten vereinbarte individuelle Bedingungen oder, wenn solche fehlen, die gesetzlichen Regeln. Punkt 7.4 bleibt anwendbar, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.
18.3. Eine zusätzliche pauschale Stornogebühr wird nur durch gesonderte klare Vereinbarung begründet. Einmalige Projekte begründen keine laufende Bindung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
19. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
19.1. Es gilt österreichisches Recht. Zwingend anwendbare gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
19.2. Die Parteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten zunächst im direkten Austausch zu klären.
19.3. Es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Ein besonderer Gerichtsstand wird nur durch gesonderte wirksame Vereinbarung festgelegt.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Änderungen und Ergänzungen werden zur Nachvollziehbarkeit in Textform festgehalten. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
20.2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht vereinbart.